The Dangerous Goods Exemption Regulation (GGAV) is a German regulation for which no English translation exists. Therefore, the German text is reproduced here.

Ausnahme 32 (S, E)

Befrderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehr


1  Abweichend von  1 Absatz 3 Nummer 1 in Verbindung mit  5 Absatz 6 der GGVSEB drfen folgende Allgemeine Ausnahmegenehmigungen der Bundeswehr zur Gefahrgutverordnung Strae, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)*) auch durch zivile Unternehmen angewendet werden, die im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehr gefhrliche Gter befrdern: 

a) Bw 01 (S, E) AGGABw
"Mitfhren" gefhrlicher Gter auf der Strae und der Eisenbahn mit Fahrzeugen der Bundeswehr

b) Bw 17 (S, E) AGGABw
Kennzeichnung von Gegenstnden/Versandstcken gefhrlicher Gter mit Gefahrzetteln geringerer Gre

c) Bw 21 (S, E) AGGABw
Befrderung gefhrlicher Gter Klasse 1 in (alt-)palettierten Versandstcken/geeigneten Handhabungseinrichtungen; keine Kennzeichnung mit Gefahrzetteln Nr. 8; Kennzeichnung mit Gefahrzetteln geringerer Abmessungen

d) Bw 23 (S, E) AGGABw
Zusammenpacken von Gegenstnden der Klasse 1 mit nicht gefhrlichen Gtern (Zubehr)

e) Bw 24 (S, E) AGGABw
Keine Mitnahme der Genehmigung zur Befrderung von n.a.g.-Gtern und Feuerwerkskrpern der Klasse 1

f) Bw 25 (S) AGGABw
Befrderung von Resten oder Komponenten gefhrlicher Gter Klasse 1, die beim Verschuss anfallen

g) Bw 27 (S, E) AGGABw
Verpackungen fr militrische Gter der Klasse 1

h) Bw 29 (S) AGGABw
Befrderung von Resten und/oder Komponenten gefhrlicher Gter der Klasse 1 in Originalverpackungen unter Verzicht auf die vorgeschriebene Metallbebnderung.

2  Angaben im Befrderungspapier

Zustzlich zu den sonst vorgeschriebenen Angaben ist zu vermerken: "Ausnahme 32 (BwXX)", wobei XX der Nummer der Allgemeinen Ausnahmegenehmigung der Bundeswehr gem Nummer 1 Buchstabe a bis h entspricht.

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*) Die Allgemeinen Ausnahmegenehmigungen knnen auch beim Bundesamt fr Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Abteilung gesetzliche Schutzaufgaben, Referat Grundsatz Gefahrgutwesen (BAUIDBw GS III 1), Fontainengraben 200, Postfach 29 63, 53123 Bonn, angefordert werden.